Darauf basierend seien den weiteren Risikokomponenten im Speziellen (Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten, Währung, gewährte Sicherheiten etc.) entsprechend Rechnung zu tragen. Ausgehend vom Marktzinssatz und dem Risikozuschlag für die spezifischen Darlehenseigenschaften sei in der Folge der Zinssatz festzulegen und anhand von Benchmarkanalysen (CUP-Method) zu untermauern (Vock/Nef, Die Problematik der Bestimmungen von Zinssätzen im Konzernverhältnis – national und international, in: StR 2008, S. 265 ff., Ziff. 2.1.4).