3.3 Die ESTV hat zur Vereinfachung des Drittvergleichs Richtlinien aufgestellt. Wenn, wie hier, Fremdkapitalzinsen zu beurteilen sind, wird in der Praxis auf das von der ESTV jährlich aktualisierte Rundschreiben betreffend "steuerlich anerkannte Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken" abgestellt (abrufbar unter: , Menu "Dir. Bundessteuer Quellensteuer Wehrpflichtersatz > Direkte Bundessteuer > Fachinformationen > Rundschreiben [abgerufen am 4.6.2019], nachfolgend: Rundschreiben).