F. Dazu hat die Vertreterin mit Schreiben vom 15. März 2019 Stellung genommen. Sie hält insbesondere fest, dass es sich in der Praxis regelmässig als schwierig oder unmöglich darstelle, verbindliche Bankofferten zu erhalten, insbesondere dann, wenn – wie im vorliegenden Fall – aufgrund der relativ eingeschränkten Geschäftstätigkeit keine intensive Geschäftsbeziehung zu einer Bank bestehe. Zum Argument der Steuerverwaltung, wonach das Darlehen hätte zurückbezahlt werden können, führt die Vertreterin aus, dass der Darlehensvertrag mit Wirkung per 31. Dezember 2010 dahingehend abgeändert worden sei, dass eine vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich nicht möglich sei.