-2- D. Dagegen hat die Rekurrentin, vertreten durch die C.________ AG (Vertreterin), am 5. Oktober 2018 Rekurs und Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Einspracheverfügung vom 04. September 2018 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern sei aufzuheben und der steuerbare und satzbestimmende Gewinn sei auf CHF 10'248.-- festzulegen. Das steuerbare Gesamtkapital sei auf CHF 498'161.-- zu belassen.