Als weiterer Grund hat der Rekurrent ein (laufendes) Nachsteuerverfahren angegeben. In Zusammenhang mit diesem laufenden Nachsteuerverfahren pro 2013 bis 2015 bezüglich der vom Erblasser errichteten Trusts steht dem Rekurrenten ein voraussetzungsloses Akteneinsichtsrecht zu. Wie unter E. 3.1 ausgeführt, soll die Akteneinsicht dem Rekurrenten in einem laufenden Verfahren ermöglichen, sich über sämtliche für das Verfahren wesentlichen Unterlagen zu orientieren. Dadurch soll er in die Lage versetzt werden, seine Interessen insbesondere bei der Ausübung von Äusserungs- und Mitwirkungsrechten, Erhebung von Rechtsmitteln und Erfüllung von Verfahrenspflichten zu wahren.