Aus dem Gesagten folgt, dass der Rekurrent nicht mehr provisorischer, sondern definitiver Erbe ist. Ob ihm als provisorischer Erbe zu Recht keine Einsicht in die Steuerakten des Erblassers gewährt worden ist, kann daher offen bleiben, da ihm unstreitig als definitiver Erbe grundsätzlich das -7- voraussetzungslose Akteneinsichtsrecht (in einem laufenden Verfahren) zusteht. Der Rekurrent ist somit berechtigt, in die Steuerakten des Erblassers Einsicht zu nehmen.