-2- C. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 2. Februar 2018 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Darin beantragt er, der Einspracheentscheid sei aufzuheben und die Steuerverwaltung anzuweisen, dem Rekurrenten vollständige Akteneinsicht in das Steuerdossier betreffend Erblasser zu gewähren; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Zur Begründung bringt er im Wesentlichen vor, dass ein provisorischer Erbe die Erbschaft resolutivbedingt erwerbe, solange die Möglichkeit der Ausschlagung bestehe.