Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, dass er und sein Bruder pflichtteilsgeschützte Erben ihres Grossvaters bzw. des Erblassers seien. Es sei für sie wichtig, sämtliche Aktiven und Passiven zu kennen, die den Nachlass des Erblassers beträfen, weil sie nur dann eine Entscheidungsgrundlage dafür hätten, die Erbschaft anzunehmen.