A. Der in C.________ wohnhaft gewesene B.________ (Erblasser) verstarb am ________ 2016. Er hinterliess als gesetzliche Erben seine zweite Ehefrau und seine zwei Enkel. Um sich über die Vermögenssituation des Erblassers ein Bild machen zu können, verlangten die Enkel um Anordnung eines öffentlichen Inventars. Das Regierungsstatthalteramt ________ hiess ihr Gesuch gut und ordnete die Aufnahme eines öffentlichen Inventars an. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern leitete, nachdem die zweite Ehefrau des Erblassers (bzw. ihr Rechtsvertreter) Selbstanzeige erhoben hatte, am 5. Januar 2017 ein verkürztes Nachsteuerverfahren (drei statt zehn Jahre) für die Steuerjahre 2013 bis 2015 ein.