6. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 4. September 2018 betreffend die direkte Bundessteuer pro 2013 wird aufgehoben und die Sache an die Steuerverwaltung zur weiteren Behandlung im Sinn der Erwägungen zurückgewiesen. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde pro 2013 abgewiesen. 7. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 3'000.--, werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt. 8. Es werden keine Parteikosten gesprochen.