- 26 - 2. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 4. September 2018 betreffend die direkte Bundessteuer pro 2011 wird aufgehoben und die Sache an die Steuerverwaltung zur weiteren Behandlung im Sinn der Erwägungen zurückgewiesen. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde pro 2011 abgewiesen. 3. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 4. September 2018 betreffend die Kantons- und Gemeindessteuern pro 2012 wird aufgehoben und die Sache an die Steuerverwaltung zur weiteren Behandlung im Sinn der Erwägungen zurückgewiesen. Darüber hinausgehend wird der Rekurs pro 2012 abgewiesen.