Aus diesen Gründen wird erkannt: 1. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 4. September 2018 betreffend die Kantons- und Gemeindessteuern pro 2011 wird aufgehoben und die Sache an die Steuerverwaltung zur weiteren Behandlung im Sinn der Erwägungen zurückgewiesen. Darüber hinausgehend wird der Rekurs pro 2011 abgewiesen.