14.7 Die zweite Komponente der Busse bemisst sich nach der Höhe der Steuern, die bei vollendeter Steuerhinterziehung hinterzogen worden wäre. Dazu sind zunächst die Aufrechnungen zu addieren, deren Falsch- oder Nichtdeklaration vorsätzlich erfolgt ist. Wie sich aus den vorstehenden Erwägungen ergibt, lässt sich diese Grösse vorliegend nicht abschliessend bestimmen, denn die Steuerverwaltung wird mehrere Aspekte des Sachverhalts vertieft zu überprüfen haben.