__ seien unbegründet (Rekursschrift pro 2011, Art. 6). In der Stellungnahme vom 5. Februar 2019 wird sodann zugestanden, dass die Buchführung "nicht den heutigen Anforderungen" entspreche. Es ziele jedoch an der Realität vorbei, im Occasionshandel mit Maschinen, der per Handschlag und gegen Bargeld erfolge, "einen höheren Standard für die Administration zu verlangen".