- 23 - auf Mallorca, Bikereise nach Brasilien, E. 8) und weitere nicht geschäftsmässig begründete Aufwendungen, die vor der Steuerrekurskommission nicht bestritten wurden (Details siehe Einleitung des Strafverfahrens vom 20.11.2017, pag. 235). Die Steuerverwaltung argumentiert, dass aufgrund der grossen Anzahl beanstandeter Buchungen nicht mehr auf ein einzelnes Versehen geschlossen werden könne, sondern vielmehr bewusstes Handeln zum Zweck der Steuerhinterziehung angenommen werden müsse. Besonders schwer wiege dabei die doppelte Verbuchung der angeblichen Maschinenkäufe bei D.________ (Vernehmlassung pro 2011, Ziff.