- 21 - diesen Sachverhalt nicht näher abgeklärt hat, und zum Schluss gekommen ist, dass die Anzahl Fahrzeuge "i.O." erscheine und der zulasten des Aktionärs verbuchte Privatanteil von CHF 5'000.-- angemessen sei. Angesichts der übrigen schwerwiegenden Mängel in der Buchführung und der hohen nachgewiesenen und vermuteten verdeckten Gewinnausschüttungen ist es angezeigt, dass die Steuerverwaltung auch die Fahrzeuge bzw. die dafür verbuchten Aufwendungen und Abschreibungen unter Beachtung der folgenden Ausführungen vertieft überprüft.