13.3 Im Rahmen der Buchprüfung stellte die Steuerverwaltung fest, dass die vier Fahrzeuge der Rekurrentin in drei verschiedenen Kantonen immatrikuliert worden waren, darunter weder S.________, wo sich der statutarische Sitz der Rekurrentin befindet noch Bern, wo die Rekurrentin unbeschränkt steuerpflichtig ist. Weiter ist im Protokoll festgehalten worden, dass unklar sei, "wer genau welches Fahrzeug" fahre (pag. 112). Es erstaunt, dass die Steuerverwaltung