571) vorgenommen. Bei der Buchprüfung wurden zu Unrecht verbuchte Bussen wegen Geschwindigkeitsübertretungen, doppelt verbuchte Benzinrechnungen sowie Rechnungen eines Pneu-Unternehmens für Fahrzeuge, die nicht der Rekurrentin gehören, festgestellt und insgesamt CHF 4'468.-- aufgerechnet (pag. 106). Im Übrigen hat die Steuerverwaltung die Fahrzeugkosten und die auf den Fahrzeugen vorgenommenen Abschreibungen als geschäftsmässig begründete Aufwendungen akzeptiert.