12.6 Aufgrund des bis anhin Festgestellten wären die von der Steuerverwaltung letztlich akzeptierten Aufwendungen in der Höhe von CHF 84'995.-- pro 2011 und CHF 76'936.-- pro 2012 aufzurechnen. Die Rekurrentin wird sich im Rahmen des fortgesetzten Einspracheverfahrens dazu äussern können. Dabei ist sie insbesondere gehalten, sämtliche Verträge, Rechnungen, Rapporte, Stempelkarten usw., die das Vertragsverhältnis mit der "Firma N.________" bzw. mit O.________ betreffen, im Original einzureichen. Auch sind plausible Erklärungen für die festgestellten Unstimmigkeiten abzugeben.