___ vermerkt (pro 2011: pag. 223-212; pro 2012: pag. 499-489). Die Steuerverwaltung akzeptierte daraufhin die Zahlungen an "Firma N.________"/O.________ als geschäftsmässig begründeten Aufwand (Veranlagungsverfügungen vom 13. März 2018, pag. 242c pro 2011 und pag. 527c pro 2012). 12.2 Die Steuerrekurskommission verfügt über die gleichen Kompetenzen wie die Steuerverwaltung (Art. 198 Abs. 2 StG). Sie kann daher auch Teilaspekte einer Veranlagung überprüfen, zu denen die Parteien keine Anträge gestellt haben.