- 18 - März 2012 und Dezember 2012 geleisteten Arbeiten (pag. 449 und 447). Beigelegt waren Kopien von Stempelkarten zur Arbeitszeiterfassung für den Monat März 2012 (pag. 448 und 446). Die Steuerverwaltung nahm in den Taxationsberechnungen vom 19. Oktober 2016 Aufrechnungen von CHF 84'995.-- pro 2011 (pag. 142) und von CHF 76'936.-- pro 2012 (pag. 466) vor, weil sie die Zahlungen nicht als geschäftsmässig begründeten Aufwand betrachtete.