12.1 Bei der Buchprüfung vom 27. April 2015 wurde festgestellt, dass die Rekurrentin in den Jahren 2011 und 2012 CHF 84'995.30 bzw. CHF 76'936.25 als Aufwand für "Fremdarbeit" verbucht hatte (pag. 107). Zumindest im Jahr 2011 wurden monatlich Beträge zwischen ca. CHF 4'000.-- bis CHF 9'000.-- auf ein Bankkonto überwiesen, das auf "O.________, P.________" lautet (Kontoblatt, pag. 83; Kontoauszug pag. 81; für 2012 keine Unterlagen in den Akten). Grundlage für die Zahlungen waren Rechnungen, ausgestellt von einer "Firma N.________", aus Q.________ in R.________ (Ausland).