Für das Jahr 2012 beträgt die Abweichung CHF 2'000.-- (Taxationsberechnung: CHF 102'600.--, pag. 466). Hier ist zu Gunsten der Rekurrentin ein von der Steuerverwaltung berücksichtigter Betrag von CHF 3'800.-- zu streichen, der bereits bei den Zahlungen an D.________ berücksichtigt worden ist (Buchung vom 16.9.2012, pag. 428, E. 10.3 hiervor). Die verbleibende Differenz von CHF 1'800.-- lässt sich nicht nachvollziehen. Für das Jahr 2013 entspricht der aufzurechnende Betrag demjenigen der Taxationsberechnung (pag. 691). 12. Zahlungen an "Firma N.________" / O.________ (Steuerperioden 2011-2012)