Auch in dieser Hinsicht macht die Buchführung der Rekurrentin einen zweifelhaften Eindruck, sind doch die Vorräte per Ende 2011, 2012 und 2013 immer mit CHF 50'000.-- bilanziert worden. Die Rekurrentin wird sich im Rahmen des fortgesetzten Einspracheverfahrens dazu äussern und allfällige zusätzliche Unterlagen einzureichen haben. Aufgrund des gegenwärtigen Aktenstands erachtet die Steuerrekurskommission Aufrechnungen gemäss folgender Tabelle als gerechtfertigt. Wie erwähnt, werden damit auch die nicht bestrittenen doppelt erfolgten Buchungen für (angebliche) Zahlungen an D.________ abdeckt: