Weiter fällt auf, dass in den Jahren 2011 und 2012 die Gegenbuchungen grösstenteils auf das Konto Nr. 1010 "T.________-Konto" erfolgten, obwohl anhand der Quittungen von Barzahlungen auszugehen ist. Im Jahr 2013 erfolgten die Haben-Buchungen auf das Konto Nr. 1900, dessen Bezeichnung und Zweck aus den Akten nicht hervorgehen, die Buchungstexte enthalten jedoch den Vermerk "T.________", was wiederum gegen Barzahlungen spricht. Bei den Buchungstexten fällt weiter auf, dass sie üblicherweise Name und Ort des Verkäufers sowie eine Umschreibung des gekauften Gegenstands enthalten.