- 16 - Quittungen bei der Buchprüfung nicht vorgelegt werden konnten und erst am 10. Januar 2017 nachgereicht wurden. Dass offenbar nachträglich Belege aufgefunden wurden, steht in Widerspruch zu den Erklärungen der früheren Vertreterin, wonach es sich bei den Buchungen ohne Beleg um "WIR-Geschäfte" handle und es branchenüblich sei, in solchen Fällen keine Belege auszustellen. Weiter fällt auf, dass in den Jahren 2011 und 2012 die Gegenbuchungen grösstenteils auf das Konto Nr. 1010 "T.________-Konto" erfolgten, obwohl anhand der Quittungen von Barzahlungen auszugehen ist.