Am 10. Januar 2017 reichten die Rekurrentin und am 15. März 2017 der Vertreter zusätzliche Belege ein. Die Steuerverwaltung akzeptierte einen Teil der nachgelieferten Unterlagen als Nachweise für die Buchungen im Warenaufwand und reduzierte die entsprechenden Aufrechnungen in den Veranlagungsverfügungen vom 13. März 2018 gegenüber der Taxationsberechnung auf CHF 38'784.-- pro 2011 (pag. 242b), auf CHF 61'600.- - pro 2012 (pag. 527b) und auf CHF 49'783.-- pro 2013 (pag. 745b). Das Einspracheverfahren führte zu keinen weiteren Anpassungen.