142), "viele" (pro 2012, pag. 466) oder "einige" (pro 2013, pag. 690) auf die doppelte Verbuchung von Zahlungen an D.________ zurückzuführen seien. Der Vertreter räumte im Schreiben vom 5. Dezember 2016 ein, dass die Buchhaltungsunterlagen der Rekurrentin "dem heutigen Qua- litäts- und Vollständigkeitsstandard teilweise nur knapp entsprechen" würden. Dies sei auf die häufigen Handschlaggeschäfte und "das fehlende administrative Gewissen der Handelsbetreibenden" zurückzuführen (pag. 194). Am 10. Januar 2017 reichten die Rekurrentin und am 15. März 2017 der Vertreter zusätzliche Belege ein.