135) wurde dazu ausgeführt, dass es sich bei diesen Buchungen um "WIR-Geschäfte" handle. Es sei branchenüblich, dass in solchen Fällen keine Belege ausgestellt würden, zumal viele gewerbliche Kunden der Rekurrentin "nicht kaufmännisch gebildet" seien. In den Taxationsberechnungen vom 19. Oktober 2016 nahm die Steuerverwaltung Aufrechnungen in gleicher Höhe vor, wie im Buchprüfungsprotokoll festgehalten. In der Begründung wurden die Nummern der fehlenden Belege gemäss Buchhaltung einzeln aufgeführt und ergänzend festgehalten, dass die entsprechenden Einkäufe ohne Angabe des Lieferanten verbucht worden seien und dass "praktisch alle" (pro 2011, pag. 142), "viele" (pro 2012, pag.