die eingereichten Rechnungen als unvollständig und nicht brauchbar, weil übliche Angaben wie die Adresse des Rechnungsempfängers, das Lieferdatum und die genaue Bezeichnung der Ware fehlten. Daraufhin sandte die damalige Vertreterin am 14. September 2015 "stellvertretend für die anderen Geschäfte" (Begleitschreiben, pag. 135) ein Datenblatt betreffend einen Elektro-Stapler ein (pag. 131a). Die Steuerverwaltung kündigte mit den Taxationsberechnungen vom 19. Oktober 2016 (pro 2011: pag. 144; pro 2012: pag. 467; pro 2013: pag. 693) an, die nachgereichten Rechnungen von D.