Am Rande sei noch darauf hingewiesen, dass der geltend gemachte Liegenschaftsverkauf das Grundstück G.________ Gbbl. Nr. 2.________ betreffen dürfte, das per 12. Januar 2007 von einer Erbengemeinschaft für CHF ________ verkauft wurde, an welcher der Aktionär zu einem Viertel beteiligt war (Kaufvertrag vom 23.11.2006, durch die Steuerrekurskommission abrufbar über das kantonale Grundstückdaten- Informationssystem GRUDIS). Der auf den Aktionär entfallende Anteil am Verkaufserlös war somit vergleichsweise gering.