9.6 Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich weiter, dass in der Buchhaltung der Rekurrentin der Bargeldverkehr ordnungswidrig erfasst wurde. Das Konto Kasse wies in den Jahren 2011 und 2012 regelmässig (hohe) Minussaldi aus (für 2013 fehlen entsprechende Unterlagen), was bei korrekter Verbuchung nicht möglich ist. Laut wiederholten Angaben der Rekurrentin sei es üblich, Käufe und Verkäufe von Maschinen gegen bar abzuwickeln (Stellungnahme vom 14.2.2018, pag. 240; Stellungnahme vom 5.2.2019, Ziff. 5). Gerade deswegen wäre die exakte zeitnahe Erfassung der Einnahmen und Ausgaben in einem Kassenbuch und der regel-