9.5 Zu den Barausgaben gehören namentlich auch solche, die laut Buchhaltung privaten Zwecken des Aktionärs dienten. Allein im Jahr 2011 wurden rund 120 solche Transaktionen im Gesamtbetrag von mehr als CHF 14'000.-- verbucht (Gegenkonto Nr. 2400 "Kontokorrent Aktionär"; für 2012 aufgrund geänderter Verbuchungspraxis keine sicheren Angaben möglich; für 2013 keine Kontoblätter vorhanden). Daraus folgt, dass der Aktionär (angeblich) Bargeld aus seinem privaten Vermögen in die Kasse der Rekurrentin gelegt haben will, um daraus anschliessend laufend private Auslagen zu tätigen. Ein solches Verhalten ergibt keinen Sinn.