Aktionär über einen "steten Vorrat an Bargeld" verfügt habe. Weitere Mittel seien ihm im Jahr 2008 aus dem Verkauf einer ererbten Liegenschaft zugeflossen. In der Folge nahm die Steuerverwaltung in den Veranlagungsverfügungen vom 13. März 2018 Aufrechnungen von CHF 95'000.-- pro 2011, CHF 311'000.-- pro 2012 und CHF 49'400.-- pro 2013 vor, an denen sie im Einspracheverfahren unverändert festhielt.