9.2 Nach der Buchprüfung wurde die Rekurrentin durch die Steuerverwaltung zwei Mal aufgefordert, die Herkunft der eingelegten Mittel nachzuweisen (Schreiben vom 20.5.2015, pag. 121, und vom 28.8.2015, pag. 129). In den Antwortschreiben vom 7. August 2015 (pag. 127) und vom 14. September 2015 (pag. 136) beschränkte sich die damalige Vertreterin auf die Erklärung, dass die Einlagen aus dem Privatvermögen des Aktionärs stammten. Daraufhin versandte die Steuerverwaltung am 19. Oktober 2016 Taxationsberechnungen für die drei betroffenen Steuerjahre, in welchen CHF 95'000.-- (pro 2011, pag. 141), CHF 311'000.-- (pro 2012, pag. 463) und CHF 115'400.-- (pro 2013, pag.