In den Jahren 2012 und 2013 scheint die Praxis der Verbuchung von Sammelbelegen aufgegeben worden zu sein, soweit sich dies anhand der nur unvollständig vorhandenen Kontoblättern beurteilen lässt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass nebst dem erwähnten Geburtstagsfest weitere, von der Rekurrentin vor der Steuerrekurskommission nicht mehr bestrittene, private Auslagen des Aktionärs als Geschäftsaufwand verbucht worden sind (siehe E. 8.3 hiervor). Schliesslich enthalten die Kontoblätter weitere Einträge, bei denen auf den ersten Blick ein privater Zweck anzunehmen ist (bspw. Buchungen für ein Hotel in Arosa und für "Spesen Frankreich" sowie "Spesen Deutschland", pag.