Aus den der Steuerrekurskommission vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, wie viele Mitarbeiter die Rekurrentin beschäftigt, geschweige denn, wer ausser dem Aktionär Spesen verursachen darf. Angesichts des tiefen Personalaufwands (2011: CHF 66'771.--; 2012: CHF 97'170.--; 2013: CHF 84'528.--) ist anzunehmen, dass der weitaus grösste Teil der Aufwendungen für Reisespesen und Kun-