8.4 Die Rekurrentin verweist in den Rekursschriften darauf, dass bereits ein jährlicher Privatanteil des Aktionärs von CHF 5'000.-- verbucht worden sei und für weitere Aufrechnungen die Grundlage fehle. In der Stellungnahme vom 5. Februar 2019 wird der verbuchte Privatanteil pro 2011 mit CHF 10'000.-- beziffert und neu auch die Aufrechnung der Kosten für das Geburtstagsfest im Jahr 2011 angefochten, mit der Begründung, dieses habe zugleich Gelegenheit geboten, "gute Kunden der A.________ beizuladen und damit auch die geschäftliche Wertschätzung zu demonstrieren". Dazu ist festzuhalten, dass in allen drei Jahresrechnungen (pag.