-5- Steuerverwaltung vom 12. Juli 2016 abgewiesen, mit dem G.________ als steuerrechtlicher Wohnsitz des Aktionärs in den Jahren 2011 bis 2015 bestimmt worden war. Dabei wurde u.a. festgehalten, dass dem Rekurrenten während des gesamten untersuchten Zeitraums die 4.5- Zimmerwohnung an der I.________strasse zur Verfügung gestanden hatte (E. 4.2.1).