Bei dieser Sachlage ist die Aufrechnung der Steuerverwaltung zu bestätigen. Anders als der Vertreter anzunehmen scheint, sind die Rückstellungen von der Steuerverwaltung bei der Berechnung der Bussen wegen versuchter Steuerhinterziehung nicht mitberücksichtigt worden (siehe E. 14.7 hiernach). Ob die Bildung der Rückstellungen tatsächlich von Anfang an ungerechtfertigt gewesen ist, wie die Steuerverwaltung vorbringt, muss daher nicht weiter überprüft werden. 6. Mietwert Wohnung (Steuerperioden 2011-2013)