b und c DBG). Im vorliegenden Fall hat die Steuerverwaltung gestützt auf diese Bestimmung zahlreiche Aufrechnungen vorgenommen, die im Folgenden beurteilt werden (Reihenfolge gemäss Vernehmlassungen der Steuerverwaltung). -4- 5. Rückstellungen (Steuerperiode 2011)