F. Mit Schreiben vom 5. Februar 2019 hat der Vertreter für die Rekurrentin zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen. Betreffend die pro 2011 vorgenommene Aufrechnung von CHF 160'000.-- wegen (nach Auffassung der Steuerverwaltung) ungerechtfertigter Rückstellungen wird der Rekurs zurückgezogen. Jedoch seien die Rückstellungen ursprünglich notwendig gewesen und dürften bei der Festsetzung einer allfälligen Busse nicht mitberücksichtigt werden. An den übrigen Rechtsbegehren hält die Rekurrentin fest.