E. Die Steuerverwaltung hat sich am 26. November 2018 mit je einer Rechtsschrift pro betroffene Steuerperiode vernehmen lassen und die kostenpflichtige Abweisung von Rekurs und Beschwerde beantragt. Sie äussert sich detailliert zu den vorgenommenen Aufrechnungen und ausgesprochenen Bussen, die sie weiterhin als rechtmässig betrachtet.