D. Mit drei separaten Eingaben vom 26. September 2018 hat der Vertreter im Namen der Rekurrentin bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) gegen die Einspracheverfügungen pro 2011, 2012 und 2013 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer erhoben. Er beantragt die Aufhebung der Einspracheentscheide und die Neuvornahme der Veranlagungen sowie die Aufhe- -2- bung der auferlegten Bussen. Die Einwände der Rekurrentin richten sich im einzelnen gegen folgende von der Steuerverwaltung vorgenommenen Aufrechnungen: