-9- Auf der Rechnung vom 9. Oktober 2015 werden die ausgeführten Arbeiten (inkl. Material), mit Verweis auf elf Regierapporte, aufgeführt (vgl. E. 4.6). Somit bezieht sich die Rechnung auf bereits abgeschlossene und klar abgrenzbare Arbeiten. Der Bruttobetrag von CHF 7'926.05 ist nicht gerundet und es wird ein Rabatt von 4 % und ein Skonto von 2 % gewährt. Deshalb handelt es sich dabei um eine Rechnung im Sinn von Art. 4 Abs. 1 VUBV. Wie unter E. 5 ausgeführt, erfüllen die fünf Rechnungen (pag. 118, 120, 122, 124, 126 Akten StV) diese Voraussetzungen nicht, weshalb Rekurs und Beschwerde abzuweisen sind.