Dazu werden Rabatte und Skonti gewährt und der geschuldete Betrag ist nicht gerundet (vgl. E. 4.5). Auch werden in der – gemäss Schilderungen der Rekurrenten – über 50 Seiten umfassenden Schlussrechnung die einzelnen Kostenpositionen detailliert aufgeführt (vgl. E. 4.5). Somit handelt es sich bei den fünf fraglichen Rechnungen (pag. 118, 120, 122, 124, 126 Akten StV) um Akontorechnungen.