5. Vorliegend wurden die fraglichen Arbeiten im Jahr 2015 abgeschlossen (vgl. E. 4 und E. 4.4). Die fünf Rechnungen sind auch in diesem Jahr bezahlt worden (E. 4.1). Wie unter E. 4.1 ausgeführt, sind mit den fünf Rechnungen runde Beträge gefordert worden. Keine der üblichen Abzüge, wie Rabatte oder Skonti, sind gewährt worden. Aus den Rechnungen ergibt sich kein Hinweis über die erbrachten Leistungen. In der Schlussrechnung vom 3. Februar 2016 werden die fünf Rechnungen abgezogen. Dazu werden Rabatte und Skonti gewährt und der geschuldete Betrag ist nicht gerundet (vgl. E. 4.5).