C. Mit Schreiben vom 1. März 2017 erhoben die Rekurrenten gegen die definitiven Veranlagungen Einsprache (pag. 157 Akten StV). Insbesondere waren sie mit der Nichtanerkennung der Unterhaltskosten im Umfang von CHF 182'520.-- nicht einverstanden. Mit Vorbescheid vom 21. September 2017 (pag. 165 Akten StV) teilte die Steuerverwaltung den Rekurrenten mit, dass die Einsprache teilweise gutgeheissen werde. Die Teilrechnungen von insgesamt CHF 182'520.-- würden jedoch als Akontorechnungen gewertet und seien deshalb nicht abziehbar. Mit E-Mails vom 17. Oktober 2017 (pag. 186 Akten StV) und 8. November 2017 (pag.