- 11 - CHF 1'320'000.-- aufgestockt (vgl. Angaben zur Kaufpreistilgung pag. 50). Es ist somit davon auszugehen, dass dem Rekurrenten mit dem Erlös aus dem Verkauf, nach Übertragung der auflastenden Darlehen auf die B.________ GmbH und Ablösung des Hypothekarkredits der E.________ Bank flüssige Mittel im Betrag von CHF 148'812.50 zur Verfügung standen. Aus diesen Mitteln hätte der Rekurrent neben der Bezahlung der Handänderungssteuer auch Rückstellungen für Grundstückgewinnsteuern vornehmen können.