Bezahlt eine steuerpflichtige Person ihre Steuern nicht, ist das Inkasso auf dem Weg der Pfändung der Regelfall. Dabei verzichtet das Gemeinwesen nicht endgültig auf die Steuerforderung und kommt im Rahmen der Verlustscheinsverwaltung unter Gewährleistung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums allenfalls später zu seinem Recht. -5- Da die Bestimmungen des StG wie auch die Praxis und Lehre zum Steuererlass gemäss StG weitgehend mit jenen des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) übereinstimmen wird nachfolgend ergänzend auch auf diese verwiesen.